JudikaturOGH

RS0049119 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
07. Juni 1978

Die Bestellung eines besonderen Kurators im Sinne des § 271 ABGB hat nicht allgemein, sondern nur für einen bestimmten Aufgabenkreis - etwa zur Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen - zu erfolgen.

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