JudikaturOGH

RS0017300 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
24. April 2024

Das Erfordernis der gewillkürten Schriftform ist auch dadurch erfüllt, daß der ausschließlich Verpflichtete ein Schriftstück unterschreibt und der aus diesem Schriftstück Berechtigte sich damit, wenn auch formlos, einverstanden erklärt.

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