JudikaturOGH

RS0022210 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
18. April 2023

Der Vertrag über die Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts kann ausdrücklich oder stillschweigend geschlossen werden. Er bedarf auch nicht der Schriftform, sondern er kann mündlich geschlossen werden; er setzt aber die Absicht der am Gesellschaftsvertrag beteiligten Personen voraus, einen solchen Vertrag zu schließen.

Rückverweise