5Ob201/06d—OGH Entscheidung
28. November 2006
…sich der Revisionswerber bezieht, ein Begehren auf Feststellung der Ersatzpflicht des Schädigers für künftige Schäden auch im Fall des § 1310 ABGB zulässig (RIS-Justiz RS0027688, RS0027691). Wird die Haftung nach § 1310 ABGB geltend gemacht, so obliegt es dem Geschädigten, die tatsächlichen Voraussetzungen für die ausnahmsweise Heranziehung des unmündigen Schädigers…