RS0027688 – OGH Rechtssatz
Zulässigkeit eines Begehrens auf Feststellung der Ersatzpflicht für künftige Schäden auch im Fall des § 1310 ABGB.
…– auch im Verfahren außer Streitsachen nicht an den Obersten Gerichtshof herangetragen werden (RS0030748; RS0042963). [9] 5. Einer weiteren Begründung bedarf es nicht (§ 71 Abs 3 AußStrG).…
…Kritik keine erhebliche Rechtsfrage iSd § 62 Abs 1 AußStrG aufzuzeigen vermag. [12] 3. Einer weiteren Begründung bedarf es nicht (§ 71 Abs 3 AußStrG).…
…noch nicht vorliege. [5] Dagegen richtet sich der Revisionsrekurs des Antragstellers, der – entgegen dem den Obersten Gerichtshof nicht bindenden Ausspruch des Rekursgerichts (§ 71 Abs 1 AußStrG) – nicht zulässig ist. [6] 1. Nicht strittig ist, dass die Wohnung der Ausstattungskategorie A zuzuordnen ist und der im…
…Gerichtshof herangetragen werden können (§ 62 Abs 2 Z 1 AußStrG; RS0044233). [14] 6. Einer weiteren Begründung bedarf es nicht (§ 71 Abs 3 AußStrG).…
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