9Ob190/99b—OGH Entscheidung
03. November 1999
…von der Untersuchungsmaxime beherrscht wird, insbesondere in ergänzender Auslegung des § 199 Abs 2 StPO die Beweispräklusion wegen Verzögerungsabsicht auch in der Hauptverhandlung (RIS-Justiz RS0098272). Insbesondere wurde hiezu ausgesprochen, daß ein Beweisantrag, um im Sinne des § 281 Z 4 StPO erheblich zu sein, grundsätzlich nicht nur das Beweisthema und…