JudikaturOGH

RS0029608 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
18. Mai 1971

Die eigenmächtige Entnahme einer Sache aus dem Betrieb ohne vorherige Verständigung des Dienstgebers erfüllt nicht den Entlassungstatbestand des § 27 AngG, wenn es zum Zwecke einer Verbrechensaufklärung geschieht.

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