RS0045688 – OGH Rechtssatz
§ 1 AHG gibt dem Geschädigten außer dem Schadenersatzanspruch gegen den Rechtsträger keine weiteren im Rechtsweg geltend zu machenden Ansprüche bürgerlichen Rechts.
…Revisionsrekurs mangels erheblicher Rechtsfrage zurückzuweisen, hilfsweise ihm keine Folge zu geben. [10] Der Revisionsrekurs ist – ungeachtet des den Obersten Gerichtshof nicht bindenden (§ 71 Abs 1 AußStrG) Ausspruchs des Rekursgerichts – nicht zulässig. Er kann auch keine erhebliche Rechtsfrage im Sinn des § 62 Abs 1…
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