RS0020537 – OGH Rechtssatz
Rückverweise
Insoweit Aufwendungen des Mieters für die Instandsetzung und Verbesserung der Wohnung das Mietentgelt darstellen, können sie nicht den Gegenstand eines Anspruches nach § 1097 ABGB bilden.
Keine Ergebnisse gefunden