JudikaturOGH

RS0020537 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. April 1971

Insoweit Aufwendungen des Mieters für die Instandsetzung und Verbesserung der Wohnung das Mietentgelt darstellen, können sie nicht den Gegenstand eines Anspruches nach § 1097 ABGB bilden.

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