4Ob126/18k—OGH Entscheidung
23. August 2018
…denn die einhellige jüngere Rechtsprechung und Lehre lassen einen bloßen Rechtsschein (äußerer Tatbestand der Unternehmensübernahme) nicht genügen, um eine Haftung zu begründen (vgl RIS Justiz RS0033060). Die faktische Inbesitznahme eines Vermögens reicht nicht aus (4 Ob 71/11m), sondern die Haftung nach § 1409 ABGB setzt ein…