Zurückweisung der außerordentlichen Revision in einem Streit über die Versteigerung eines Oldtimers—OGH Entscheidung
8Ob96/23k11. Januar 2024
…aus. Bewirkt eine solche Person einen Willensmangel, so wird deren Verhalten der Partei, für die sie tätig wurde, so zugerechnet, als hätte diese selbst gehandelt (RS0016309 [T6, T7, T9, T13]; RS0016200). [2] 2. Verzichtserklärungen sind im Zweifel restriktiv auszulegen (RS0018561). Ein Verzicht auf Gewährleistung erstreckt sich grundsätzlich auch auf verborgene…