RS0012547 – OGH Rechtssatz
Eine Erbschafts- oder Eigentumsklage nach § 823 ABGB kann, wenn eine fideikommissarische Substitution gegeben war, auch noch der Nacherbe zumindest gegen denjenigen erheben, der die Substitutionsmasse als Erbe des Vorerben beansprucht, auch wenn der Nachlaß irrigerweise ohne Hinweis auf die verfügte Substitution eingeantwortet worden war. Für eine solche Klage ist eine Streitanmerkung zulässig.