JudikaturOGH

RS0004550 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
05. August 2025

Nur ein Urteil, welches auch eine Exekutionsführung gem § 350 EO gestattet, enthält einen "gerichtlich vollziehbaren Ausspruch" iS des § 33 Abs 1 lit d GBG.

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