Obwohl § 1446 erster Satz ABGB nur § 526 ABGB zitiert, hat die Bestimmung auch bei anderen, persönlichen Dienstbarkeiten zu gelten. Das Wohnungsrecht eines Miteigentümers ist daher bei der Meistbotverteilung zu berücksichtigen.
…gekommen ist. Das hat das Erlöschen des noch nicht verbücherten Fruchtgenussrechts zur Folge (3 Ob 10/71 = SZ 44/10 = RIS Justiz RS0002734; Kiendl-Wendner in Schwimann ³ § 526 ABGB Rz 1; Koch in KBB² § 526 ABGB Rz 1). Da somit…
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