RS0058066 – OGH Rechtssatz
Auch wenn das Gericht gemäß § 30 Abs 1 EisbEG an keine Beweisregeln gebunden ist, so darf es doch bei Übereinstimmung der beiden gerichtlich bestellten Sachverständigengutachten nicht willkürlich auf Grund anderer Erwägungen zu Abweichungen gelangen.