JudikaturOGH

RS0036682 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
18. November 1970

Die Vorschrift des § 520 Abs 1 ZPO über mündlich zu Protokoll angebrachte Rekurse bezieht sich nur auf inländische Bezirksgerichte, nicht aber auf Rekurse, die bei einem ausländischen Gericht (hier: deutsches Amtsgericht) zu Protokoll gegeben werden. Auch eine Verbesserung nach § 84 ZPO ist in diesem Fall ausgeschlossen.

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