JudikaturOGH

RS0008169 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
11. November 1970

Stellung der Erbin eines Gesellschafters, der mit Zustimmung der Miterben gemäß § 145 AußStrG die Besorgung und Verwaltung des Nachlasses übertragen wurde. Abhandlungsprovisorium bei einer OHG.

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