JudikaturOGH

RS0040034 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
01. Februar 1979

Keine Bindung des Zivilrichters, der Vorliegen einer Gefahrenerhöhung im Sinne des § 23 VersVG zu beurteilen hat, an Strafurteil nach § 335 StG, das Fahren mit verkehrsunsicherem Kraftfahrzeug feststellt.

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