JudikaturOGH

RS0075345 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
29. April 2025

Grünes Licht bedeutet kein absolutes Gebot, das Zeichen "Freie Fahrt" zu befolgen; es befreit den Verkehrsteilnehmer nicht von der Verpflichtung, die Verkehrslage zu beobachten und seine Weiterfahrt danach einzurichten.

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