RS0073414 – OGH Rechtssatz
Jeder Verkehrsteilnehmer muss damit rechnen, dass nach Beginn der Grünphase in seiner Richtung noch nicht alle Fahrzeuge, die aus der Querrichtung kommen, die Kreuzung geräumt haben (so schon ZVR 1967/33).
Rückverweise
Keine Ergebnisse gefunden