Klage auf weiteres Schmerzengeld nach Messerangriff und Feststellung der Haftung für zukünftige Folgen—OLG Innsbruck Entscheidung
2R57/25m22. Mai 2025
…daher nicht abschätzbare, aber dennoch kausale Unfallsfolgen verbunden mit weiteren Schmerzbeeinträchtigungen, mit deren Eintritt nicht oder nicht ernstlich zu rechnen war, entstanden sind (RS0031307 [T27] RS0031082 [T15], [T19] uvm). 2.3. Die Zahlung des Klägers im Strafverfahren, welche mit EUR 7.000,-- der Abfindung „körperlicher“ Schmerzen und mit EUR 1.000,-- als…