JudikaturOGH

RS0100721 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
13. Mai 2025

Sogenannte deskriptive Tatmerkmale, die dem allgemeinen Sprachgebrauch entnommen und daher jedermann verständlich sind, bedürfen keiner Erläuterung in der Rechtsbelehrung.

Rückverweise