JudikaturOGH

RS0048083 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
19. Januar 1989

Wer auf Grund des § 154 ABGB eine Leistung erbringt, zu der ein anderer auf Grund eines Vertrages verpflichtet gewesen wäre, kann bei Vorliegen des animus obligandi nach § 1042 ABGB Ersatz verlangen.

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