Für die rechtliche Beurteilung eines Räumungsbegehrens (hier einer Klage auf Räumung der Dienstwohnung nach Auflösung des Dienstverhältnisses) ist der Zeitpunkt des Schlusses der Verhandlung maßgebend.
…sondern vielmehr um einen Kaufvertrag handelte, war die spezielle Norm des § 1118 ABGB als solche nicht anwendbar. Nach der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs (RS0041085) ist für die rechtliche Beurteilung der Berechtigung eines Räumungsbegehrens allerdings sehr wohl der Zeitpunkt des Schlusses der Verhandlung (erster Instanz) gemäß § 406 ZPO…
…Bedingung der Auflösung eingetreten ist und ein allenfalls vereinbarter späterer Rückgabetermin bis spätestens zum Schluss der mündlichen Verhandlung erster Instanz eingetreten ist (vgl RIS Justiz RS0041085 ua). Auch das ist hier der Fall. Erheblich iSd § 502 Abs 1 ZPO soll laut Beklagtem der Umstand sein, dass eine ausdrückliche…
…steht dem nicht entgegen. Im Übrigen ist für die rechtliche Beurteilung eines Räumungsbegehrens der Zeitpunkt des Schlusses der mündlichen Verhandlung erster Instanz maßgebend (RIS Justiz RS0041085). 5. Die Aufhebung der Urteile der Vorinstanzen war somit unvermeidlich. Das Erstgericht wird zum von der Beklagten hinreichend schlüssig behaupteten, den Klagsansprüchen entgegengesetzten Sachverhalt…
…2016 neuerliche erfolgte Erklärung der Vertragsauflösung. Diese ist demnach bis zum maßgeblichen Zeitpunkt des Schlusses der mündlichen Verhandlung in erster Instanz (vgl dazu RIS Justiz RS0041085) wirksam erfolgt. 4. Zur Berechtigung der vorzeitigen Vertragsauflösung: Die Vorinstanzen haben nicht ausreichend geklärt, ob die von der Beklagten formal wirksam vorgenommene Auflösungserklärung auch materiell…
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