JudikaturOGH

RS0002147 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
12. August 1970

Mangels Benachrichtigung von der Rekurserhebung gegen die Exekutionsbewilligung durch das Titelgericht iS des § 70 Abs 1 EO hat das Vollzugsgericht im Zeitpunkt seiner Entscheidung von der Wirksamkeit des Bewilligungsbeschlusses auszugehen.

Rückverweise