JudikaturOGH

RS0022549 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
14. Januar 2025

Die Frage der Tragfähigkeit des Anscheinsbeweises ist an und für sich eine Frage der Beweiswürdigung; dies gilt aber nicht für die weitere Frage, ob eine ernstliche andere Möglichkeit hervorgekommen ist, die für den Geschehensablauf in Betracht zu ziehen ist. Damit wird nämlich ein Problem aufgerollt, das nicht mehr dem Gebiet der Beweiswürdigung, sondern jenem der Beweislastverteilung und somit der rechtlichen Beurteilung angehört.

Rückverweise