JudikaturOGH

RS0027787 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
24. Juni 2025

Was dem Geschädigten im Rahmen der Schadensminderungspflicht zumutbar ist, bestimmt sich nach den Interessen beider Teile und den Grundsätzen des redlichen Verkehrs. Es kommt daher wesentlich auf die Umstände des Einzelfalles an.

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