JudikaturOGH

RS0004820 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
24. Juni 1970

Ein Endbeschluß im Besitzstörungsverfahren bildet für sich allein keine taugliche Rechtsgrundlage für eine Interessenklage nach § 368 EO, deren Berechtigung nur aus dem ursprünglichen materiellrechtlichen Rechtsverhältnis abgeleitet werden kann.

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