23Bs362/24i—OLG Wien Entscheidung
17. April 2025
……] nachschießen zu können“, ist ihm zu entgegnen, dass Voraussetzung für ein Unzuständigkeitsurteil gerade kein voller Schuldbeweis, sondern lediglich ein Anschuldigungsbeweis ist (RIS-Justiz RS0098097). Mit den weiteren Erwägungen zur vermeintlichen Unwiderlegbarkeit seiner Verantwortung und den daraus gezogenen Schlüssen stellt er hinwieder – indes unzulässig (RIS-Justiz RS0119510) – den…