3Ob209/14b—OGH Entscheidung
21. Januar 2015
…von der höchstgerichtlichen Rechtsprechung abgewichen ist; er ist auch berechtigt.
1. Der Anspruch auf Pflichtteilsergänzung wegen Schenkung ist ein Geldanspruch (RIS Justiz RS0005127 [T1], RS0012943 [T1], RS0012871 [T6], RS0017959, RS0081757, RS0117847). An diesem Charakter ändert nichts, dass der Beschenkte dann, wenn der Nachlass zur Deckung des erhöhten Pflichtteils nicht ausreicht…