9Ob181/00h—OGH Entscheidung
04. Oktober 2000
…Fall ABGB kommt nur subsidiär in Betracht, nämlich dann, wenn die anderen Fälle des § 1310 ABGB nicht zur Auferlegung des Schadenersatzes führen (RIS-Justiz RS0027492, zuletzt 7 Ob 183/99h). Allerdings ist es in jedem der in § 1310 ABGB erwähnten Fälle einer ausnahmsweisen Haftung des unmündigen Schädigers aber dem…