Grundsätze der Strafbemessung bei Suchtgiftverbrechen.
Rückverweise
…zuzuschreiben hat. Dass generalpräventive Erwägungen bei der Strafbemessung zu berücksichtigen sind, braucht angesichts der einschlägigen Judikatur nicht näher erläutert zu werden (RIS-Justiz RS0090600; RS0091848); RS0087505 [T1]). Auch ausgehend von der korrigierten Strafzumessungslage erweist sich die verhängte Sanktion sowohl spezial- als auch generalpräventiven Erwägungen sowie dem sozialen Unwert ausreichend Rechnung tragend…