2Ob126/22a—OGH Entscheidung
22. November 2022
…der Gerichtsentscheidung, weil erst dann der Schadenseintritt „unverrückbar“ feststeht und ausreichend sichere Informationen für eine Schadenersatzklage zur Verfügung stehen (RS0083144 [T14, T17, T31]; RS0034908 [T9, T12]). Im Einzelfall kann eine ausreichende Kenntnis vom Schaden allerdings schon vor rechtskräftigem Abschluss eines anhängigen Verfahrens gegeben sein, wenn bereits vorher gesicherte Verfahrensergebnisse…