3Ob121/04x—OGH Entscheidung
16. Februar 2005
…doch beginnt nach der Unterbrechung nur wieder die ursprüngliche, hier dreijährige Verjährungsfrist zu laufen (SZ 36/55; Arb 9.196; JBl 1989, 560 u.a.; RIS-Justiz RS0032394; Mader aaO § 1497 ABGB Rz 9 mwN, auch zum ggt. Meinungsstand, den er nur für das konstitutive, hier nicht vorliegende Anerkenntnis billigt). Wenn man…