JudikaturOGH

RS0030704 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
17. Dezember 2020

Bei Ansprüchen auf Renten wegen Körperbeschädigung kann auch zu Leistungen verurteilt werden, welche erst nach Erlassung des Urteils fällig werden (so schon JBl 1956, 284 JBl 1958,96).

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