RS0039505 – OGH Rechtssatz
Klagsänderungen, die am Anfang des Rechtsstreites beantragt wurden, schon deshalb nicht zuzulassen, weil das ursprüngliche Klagebegehren ohne jede weitere Beweisaufnahme abgewiesen werden könnte, geht nicht an.
Rückverweise
Keine Ergebnisse gefunden