JudikaturOGH

RS0004673 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. Januar 1970

Keine Exekutionsführung auf Grund eines noch nicht rechtskräftigen Endbeschlusses, wenn die damit angestrebte Unterlassung durch eine einstweilige Vorkehrung im Sinne des § 458 ZPO gesichert ist.

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