2Ob42/23z—OGH Entscheidung
21. März 2023
…gewöhnlich vorausgesetzte Eigenschaften (vgl RS0018564), aber aufgrund des Umstands, dass Verzichtserklärungen restriktiv auszulegen sind (RS0018561), nicht das Fehlen ausdrücklich oder auch nur schlüssig zugesicherter Eigenschaften (RS0018523 [T8]). [10] 1.3 Ob eine (schlüssige) Zusage einer bestimmten Eigenschaft vorliegt oder nicht, kann letztlich nur aufgrund der besonderen Umstände des Einzelfalls beurteilt werden…