JudikaturOGH

RS0002601 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
12. November 1969

Auf eine Liegenschaft, an der das Eigentumsrecht des Vorerben mit der Beschränkung durch die Substitution zugunsten des Nacherben einverleibt ist, kann auf Grund eines gegen den Vorerben lautenden Titels nur Exekution geführt werden, wenn die Zustimmung des Nacherben entweder im Sinne des § 9 EO nachgewiesen oder im Prozessweg erzwungen wird.

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