Zuspruch von S 140000,-- bei Schädelverletzung mit schwerem Hirnschaden (keine Globalbemessung).
…nach Deckung (RIS-Justiz RS0101311; Spenling in WK StPO § 366 Rz 14 mwN). Schmerzengeld ist nach einem Gesamtbild und als Globalentschädigung (RIS-Justiz RS003119 ua) zu bemessen und unter Berücksichtigung aller Umstände des einzelnen Falls, der körperlichen und seelischen Schmerzen sowie der Art und Schwere der Verletzung (Gesundheitsschädigung) nach…
Rückverweise