RS0021897 – OGH Rechtssatz
§ 1170 ABGB regelt nicht den Zeitpunkt der Entstehung des Entgeltsanspruches des Unternehmers, sondern für den Fall, daß nichts anderes vereinbart wurde oder üblich ist (vgl SZ 23/26), nur den Zeitpunkt der Fälligkeit dieses Anspruches. Der Anspruch auf Werklohn ist aber schon mit dem Abschluß des Werkvertrages existent geworden.