RS0020873 – OGH Rechtssatz
Der Vermieter hat gemäß § 1298 ABGB zu beweisen, dass er alle ihm zu Gebote gestandenen Möglichkeiten ausgeschöpft hat, um dem Mieter den bedungenen Gebrauch der Bestandsache zu verschaffen (vgl MietSlg 20137).
… 1298 ABGB zu beweisen, dass er alle ihm zu Gebote gestandenen Möglichkeiten ausgeschöpft hat, um dem Mieter den bedungenen Gebrauch der Bestandsache zu verschaffen (RS0020873; Pletzer in GeKo Wohnrecht I 2 § 1096 ABGB Rz 18; Lovrek in Rummel/Lukas , ABGB 4 § 1096 Rz …
…und) zu beweisen, dass er alle ihm zu Gebote gestandenen Möglichkeiten ausgeschöpft hat, um dem Mieter den bedungenen Gebrauch der Bestandsache zu verschaffen (RIS-Justiz RS0020873) und insbesondere Störungen dieses Gebrauchs zu vermeiden. Auch bei der Beurteilung, ob vertraglich (nur) ein „rauchgefährdetes" Objekt geschuldet war, oder aber die Klägerin davon…
…dass er alle ihm zu Gebote stehenden Möglichkeiten ausgeschöpft hat, um dem Mieter den bedungenen Gebrauch der Bestandsache zu verschaffen und zu erhalten (RIS Justiz RS0020873); eine Grenze könnte hiebei unter Umständen die Unmöglichkeit und/oder Unerschwinglichkeit der Arbeiten darstellen ( Würth , aaO Rz 6 und 8, dort auch im Zusammenhang…
…beweisen gehabt hätten, alle ihnen zu Gebote gestandenen Möglichkeiten ausgeschöpft zu haben, um dem Kläger den bedungenen Gebrauch der Bestandsache zu erhalten (vgl RIS Justiz RS0020873) bejaht haben, die Rechtslage nicht verkannt. Mangels einer vom Obersten Gerichtshof aufzugreifenden Fehlbeurteilung stellt sich eine erhebliche Rechtsfrage auch im Zusammenhang mit der grundsätzlich bestehenden…
…ABGB zu beweisen, dass er alle ihm zu Gebote gestandenen Möglichkeiten ausgeschöpft hat, um dem Mieter den bedungenen Gebrauch der Bestandsache zu verschaffen (RIS Justiz RS0020873, vgl auch RS0021199; speziell zu Rohrbruchfällen 5 Ob 92/05y = EvBl 2006/65). Diesen Beweis hat die Beklagte nicht angetreten; ihre Haftung steht daher dem…
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