JudikaturOGH

RS0024680 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
15. Oktober 1969

Von der Vermietung einer Außenfläche, sei es selbständig oder im Zusammenhang mit der Vermietung von Räumen, ist das sich aus § 1098 ABGB ergebende Rechte des Raumbestandinhabers, unter bestimmten Voraussetzungen an der Außenfläche des Hauses eine auf seinen Beruf hinweisende Tafel anzubringen, zu unterscheiden.

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