RS0024680 – OGH Rechtssatz
Von der Vermietung einer Außenfläche, sei es selbständig oder im Zusammenhang mit der Vermietung von Räumen, ist das sich aus § 1098 ABGB ergebende Rechte des Raumbestandinhabers, unter bestimmten Voraussetzungen an der Außenfläche des Hauses eine auf seinen Beruf hinweisende Tafel anzubringen, zu unterscheiden.