JudikaturOGH

RS0045040 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
14. September 1983

§ 582 Abs 2 ZPO normiert den Rechtsmittelausschluß nur für eine über einen Bestellungsantrag meritorisch, also über die Auswahl der Person des Schiedsrichters ergehende Entscheidung, nicht aber für einen Beschluß, mit dem eine solche Erledigung, daß heißt die Bestellung eines Schiedsrichters, abgelehnt wird.

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