RS0042457 – OGH Rechtssatz
Die Beurteilung, ob die nach § 324 Abs 3 ASVG vom Versicherer dem Fürsorgeträger überwiesenen Beträge als Einkommen des Verpflichteten zur Unterhaltsfestsetzung heranzuziehen sind, ist eine Frage der Unterhaltsbemessung.