Grenzen des Gebrauchsrechtes. Der Gebrauch ist nur soweit zulässig, als dadurch nicht der Gebrauch der anderen Miteigentümer gestört wird.
Rückverweise
gegeben haben, soweit die Veränderungen nicht wichtige Interessen der übrigen Mitbesitzer berühren. Die zum Gebrauchsrecht von Miteigentümern nach § 828 ABGB ergangene Rechtsprechung (RS0013205; RS0013211) kann diesfalls sinngemäß herangezogen werden. Metertiefe Grabungen an einem zur exklusiven Benützung überlassenen Teil einer Liegenschaft im Schutzgebiet, mit denen die konkrete Gefahr von Verwaltungsstrafverfahren…
… Grundsätzlich kann jeder Miteigentümer die gemeinsame Sache ohne Absprache mit den anderen nutzen; Grenze ist nur der konkrete (tatsächliche) Gebrauch der übrigen (RIS-Justiz RS0013211). 1.1. Ist die Gebrauchsmöglichkeit an sich unbeschränkt, kann jeder Miteigentümer sie auch unbeschränkt ausüben (1 Ob 712/76 MietSlg 28.050…
…mwN). Jeder kann die ganze Sache rechtmäßig gebrauchen ( Sailer aaO), soferne dadurch nicht der konkrete Mitgebrauch der übrigen Teilhaber beeinträchtigt wird ( Gamerith aaO; RIS Justiz RS0013211; Egglmeier / Gruber / Sprohar in Schwimann ABGB3 § 828 Rz 26 und 27). 6.) Die Miteigentümer können die Benutzung der gemeinschaftlichen Sache durch eine…
…nicht der Gebrauch der anderen Miteigentümer gestört wird. Solange ein Miteigentümer in diesem Umfang die gemeinsame Sache benutzt, handelt er nicht rechtswidrig (RIS-Justiz RS0013202; RS0013211; Gamerith in Rummel3 Rz 4 zu § 828; Egglmeier in Schwimann2 Rz 26 ff zu § 828 ABGB beide mwN; A. Vonkilch in Hausmann/Vonkilch…
…bei nur beschränkter Gebrauchsmöglichkeit berechtigt, das gemeinschaftliche Gut nach Willkür zu benützen, soweit er dadurch nicht den konkreten Gebrauch eines anderen Miteigentümers stört (RIS Justiz RS0013211). Ohne Beanspruchung eines konkreten Gebrauchs durch den Kläger als Miteigentümer liegt keine titellose Benützung durch die anderen Miteigentümer vor (9 Ob 85/00s…
…1993/186; 4 Ob 269/99h = SZ 72/150; 2 Ob 100/99s; 9 Ob 85/00s; RIS Justiz RS0013197 und RS0013211). Für die Beurteilung ist im vorliegenden Fall der Zeitpunkt maßgeblich, zu dem das höchstpersönliche lebenslange Wohnungsgebrauchsrecht der Großmutter des Beklagten wegfiel. Zu diesem Zeitpunkt (Tod…
…anderen seine Schranke und nicht in jeder denkbaren Möglichkeit des Gebrauchs (4 Ob 269/99h = SZ 72/150 mwN; RIS Justiz RS0013211). Die eigenmächtige Veränderung der bisherigen Benützungsverhältnisse durch einzelne Miteigentümer stellt jedoch nach ständiger Rechtsprechung einen rechtswidrigen Eingriff in die Anteilsrechte der anderen dar ( Egglmeier/Gruber…
…ein Miteigentümer auch ohne Vereinbarung mit den anderen jeden Gebrauch von der Sache machen, durch den er den konkreten Gebrauch der anderen nicht stört (RS0013197; RS0013211; 9 Ob 85/00s). Solange keine Gebrauchsstörung der anderen Miteigentümer vorliegt, steht ihm daher auch das Recht zur ausschließlichen Benützung der Sache oder…
…durch die anderen nicht beeinträchtigt. Dabei ist nicht auf abstrakte Gebrauchsmöglichkeiten anderer Miteigentümer abzustellen, sondern auf den konkreten Gebrauch durch den anderen Bedacht zu nehmen ( RS0013211 [T7]; RS0013197 [T4]; Sprohar-Heimlich in Schwimann/Kodek 5 § 828 ABGB Rz 28 ). [23] 4.2. Eigenmächtige Veränderungen tatsächlicher oder rechtlicher Natur…