Wird die Klage auf eine einverständliche Grenzfestsetzung gestützt, finden die Vorschriften der §§ 850 ff ABGB kein Anwendung. Ein solcher Anspruch ist im Streitverfahren auszutragen.
…der Mitte der Rinne festgelegt wurde (vgl dazu, dass die §§ 850 ff ABGB keine Anwendung finden, wenn eine einverständliche Grenzfestsetzung erfolgte RIS-Justiz RS0015852). Diese Zustimmung ist Gegenstand der in der Klage wegen gemeinsamen Irrtums geltend gemachten Anfechtung. Im Übrigen kann entgegen den Ausführungen der Revision den Feststellungen des…
…Vorschriften der §§ 850 ff ABGB finden darauf keine Anwendung; ein solcher Anspruch ist im Streitverfahren auszutragen (4 Ob 540, 541/69; RIS-Justiz RS0015852). Entgegen der in der Revisionsbeantwortung vertretenen Auffassung ist § 42 Abs 3 JN hier nicht anwendbar. Zur Frage der Zulässigkeit des Rechtswegs liegt keine die…
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