2Ob75/19x—OGH Entscheidung
17. Dezember 2019
…allgemeinen Grundsatzes, dass ein Unterlassungsanspruch auch dann besteht, wenn zwar noch nicht gegen eine Norm verstoßen wurde, aber ein solcher Verstoß unmittelbar droht (RS0037661, RS0012061, RS0010479). Dabei hat der Kläger Umstände zu behaupten und zu beweisen, die auf die unmittelbar bevorstehende Gefahr eines Verstoßes schließen lassen; die bloß theoretische Möglichkeit genügt…