JudikaturOGH

RS0023677 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
29. April 2025

Wer bei Ausübung der Tätigkeit als Geschäftsführer einer GmbH gegen die Gläubiger gerichtete strafbare Handlungen begeht, haftet persönlich gegenüber den Gläubigern für den Schaden.

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