JudikaturOGH

RS0028712 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
22. September 1970

Auch das ASVG kennt keine "gesetzlichen Mindestleistungen" mehr (vgl die Vorbemerkungen zu § 292 ASVG in Gehrmann - Rudolph - Teschner). § 23 Abs 5 AngG ist daher, soweit er die Anrechnung von Beträgen, welche die gesetzlichen Mindestleistungen übersteigen, gestattet, derzeit unanwendbar.

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