Erfüllung der Schadensminderungspflicht durch Meldung bei der für die Arbeitsvermittlung zuständigen Stelle. Kommt es dort zufolge einer Fehldiagnose des Vertrauensarztes zu keiner Vermittlung, so geht dies zu Lasten des Beschädigers, wenn er nicht nachweist, daß der Geschädigte trotz dieser Erledigung des Arbeitsamtes Arbeit gefunden hätte.
Rückverweise
Keine Ergebnisse gefunden